Reisevorbereitungen – zweiter Reisepass
Selbst für erfahrene Reisende kann es schwierig sein, sich mit den verschiedenen Anforderungen und Vorschriften für Reisedokumente auseinanderzusetzen. Ein zweiter Reisepass kann eine praktische Lösung für bestimmte Reisesituationen bieten, insbesondere für Langzeitreisende. In diesem Artikel möchten wir die Vorteile eines zweiten Reisepasses, die Voraussetzungen für die Beantragung sowie die Gültigkeit und Kosten des Passes erklären.
Vorteile eines zweiten Reisepasses
Ein zusätzlicher Reisepass kann einige Vorteile bieten. Hier sind einige der wichtigsten:
Reisefreiheit: Mit einem zweiten Reisepass kann man verschiedene Länder gleichzeitig bereisen, ohne dass Probleme bei der Einreise entstehen. Zum Beispiel könnte man mit einem Reisepass nach Israel reisen und mit dem anderen Pass nach Saudi-Arabien reisen, ohne dass es Probleme gibt. Das kann auch bei Reisen in die USA nach einem Aufenthalt im Iran von Vorteil sein.
Wurdest du schon einmal an der Grenze abgewiesen, weil du einen „falschen“ Stempel hattest? Schreib es uns gerne in die Kommentare.
Visaanträge: Wenn man häufig Visaanträge stellen muss, kann man mit einem zweiten Reisepass schneller und einfacher durch den Prozess navigieren, da man auch weiterhin reisen kann, während der erste Pass zur Visa-Verarbeitung eingereicht wird. Das spart Zeit und Mühe.
Sicherheit: Ein zweiter Reisepass kann auch ein Sicherheitsvorteil sein, wenn der erste Pass verloren geht oder gestohlen wird. Wenn man keinen Ersatz hat, kann man möglicherweise nicht zurückkehren oder weiter reisen. Mit einem zweiten Reisepass hat man einen Backup-Plan und kann weiter reisen, während man den verlorenen oder gestohlenen Pass ggf. ersetzt.
Beantragung eines zweiten Reisepasses
In der Regel muss man den zweiten Reisepass persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Grund für den Antrag Es muss ein plausibler Grund für den Antrag auf einen zweiten Reisepass vorliegen, der über den normalen Reisebedarf hinausgeht. Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn du beruflich bedingt viel reist oder in Ländern unterwegs bist, die bestimmte Einreisebestimmungen haben, die mit dem ersten Pass nicht vereinbar sind.
Als Langzeitreisende können wir dies als Grund angeben, da wir in unterschiedlichen Ländern unterwegs sein wollen, in denen wir den Pass in der jeweiligen Botschaft zur Beantragung des Visums abgeben müssen und wir uns in dieser Zeit nicht ausweisen könnten.
Wir haben eine schriftliche Erklärung mit unserer Reiseroute und einer Begründung zur Beantragung mitgebracht und so hat alles sehr gut funktioniert. Solltet ihr Fragen zu eurer Erklärung haben, meldet euch gerne bei uns.
Passfoto: Du musst ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen, das den Anforderungen entspricht.
Gebühr: Für den zweiten Reisepass wird eine Gebühr von derzeit 60,00 Euro fällig.
Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses in Deutschland beträgt in der Regel 6 Jahre, im Gegensatz zum regulären Pass, der 10 Jahre gültig ist.
Vorlage des alten Passes: Um einen zweiten Reisepass zu beantragen, muss der alte Pass vorgelegt werden. Wenn dieser abgelaufen ist oder in einem schlechten Zustand ist, kann es sein, dass zunächst ein neuer, erster Reisepass beantragt werden muss, bevor ein zweiter Pass möglich ist.
Stand April 2023
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Wir haben es auch schon probiert. Das Passamt bei uns im Ort stellt sich da ziemlich quer und will uns keinen zweiten Pass, sondern nur einen „dickeren“ ausstellen. Wie habt ihr das hinbekommen?
Hallo Sebastian,
als wir telefonisch nachgefragt haben, war es auch eher schwierig. Wir haben dann aber einen „Antrag“ ausformuliert und unsere Situation erläutert. Dann hat alles gut funktioniert und war auch gar kein Problem.
Als Begründung haben wir dann angegeben:
„Gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) darf niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen
wird.“
Unser berechtigtes Interesse liegt dann darin, dass wir den ersten Pass ggf. in einer Botschaft abgeben müssen und in diesem Moment kein ausreichendes Dokument haben.
Wenn du Hilfe beim Formulieren möchtest, schreib uns gerne eine Mail.
VG
Das ESTA , also die elektronische Einreiseerlaubnis wird offiziell nicht als Visa bezeichnet. Das „richtige“ Visa muss beim für den Wohnsitz zuständigen US-Konsulat beantragt werden. Und wenn ich es richtig verstanden habe, muss man auch zum „Interview“ erscheinen, was für Weltreisende schon sehr suboptimal ist. Nähere Infos bekommt man auf der Seite des Heimatschutzministeriums.
Wir haben das bisher über eine Agentur gemacht, die uns wirklich gut beraten hat. Die USA standen aber noch nicht auf unserem Reisplan. Das mit dem Interview wurde uns auch schon berichtet.
Bei vorherigen Reisen in den Iran muss für die USA zwingend ein reguläres Visum beantragt werden, unabhängig vom extra Reisepass. Das ist auch bei manchen anderen Ländern der Fall. Die US-Einwanderungsbehörde kann auch Kreditkarteninformationen abfragen (sogar direkt am Flughafen). Das kann dann ohne „richtiges“Visum schnell sehr unangenehm werden.
Hallo Ralf, danke für deinen Kommentar.
Ich weiß zwar, dass es auch verschiedene Arten von Visa gibt (Russland mit business und Tourist), aber was sind denn nicht „richtige“ Visa?
In einigen Ländern ist es auch gar nicht erlaubt einen zweiten Reisepass zu haben, deshalb sollte man das auch nur als Rücksicherung haben …
VG Andrea