Einreise in die Schweiz
Was muss ich bei der Einreise mit dem Fahrzeug bedenken?
Vom Flachland in die Berge – alpine Gegebenheiten
Für uns ist es natürlich etwas ganz Besonderes in die Schweiz zu fahren, denn in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kaum etwas das die Bezeichnung Hügel, geschweige denn Berg, verdient hat. Daher ist es auch ein ganz anderes Fahren. Die vielen schmalen Straßen und teilweise starken Steigungen sind etwas gewöhnungsbedürftig und mit großen Fahrzeugen auch mal schwieriger. Auf die Verbotsschilder mit einer bestimmten Längenangabe sollte hier auf jeden Fall geachtet werden, den in den Serpentinen kann man ganz schön ins Rudern kommen.
Das Wetter ist eben so wie man es sich in einem Gebirge vorstellt, wechselhaft und voller Überraschungen. In den Bergen kann es zu Schneefall oder Lawinenabgängen kommen. Bei Tauwetter oder wie derzeit sehr hohen Temperaturen können auch Erdrutsche und Überflutungen auftreten. Diese alpinen Gegebenheiten bergen viele Gefahren. Über den Schweizer Alpen Club (SAC) oder die AlertSwiss – App bekommt man aber aktuelle Informationen. Viele Wanderwege und Touren können gesperrt sein, deshalb solltet ihr auf jeden Fall auch auf Hinweisschilder achten.
Schwerverkehrsabgabe – das hört sich teuer an
Für die Berechnung der Schwerverkehrsabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Beim Zollamt kann ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, oder ihr nutzt die App Via-Strassenabgaben. Hier wird dann das Fahrzeug (Wohnmobil über 3,5 t) eingegeben.
Die Abgabe berechnet sich dann entsprechend der Dauer des Aufenthaltes:
7 Tage 25,00 CHF (25,60 Euro)
10 Tage 32,50 CHF (33,30 Euro)
Monat 58,50 CHF (59,90 Euro)
Jahr 650,00 CHF (665,30 Euro)
Beispielweise bei einer Buchung von 10 Tagen, können diese auch tageweise gewählt werden, also auch für 4 Tage im Mai und 6 Tage im August. Nach der Buchung und Bezahlung des Tickets über die App, ist dieses ein Jahr gültig. Bei der Einreise muss das Ticket wie in der Bahn entwertet werden. Wir würden auf jeden Fall die App nutzen, denn es ist einfacher und flexibler als ein Formular.
Hinweis: Bei der Buchung der 10 flexiblen Tage müsst ihr das Tickt täglich entwerten, solange ihr euch in der Schweiz aufhaltet. Am Besten am Abend vorher, da Kontrollen wohl auch gerne am Morgen stattfinden.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, gibt es noch viele weitere Informationen zur pauschalen Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge. Hier findest du dann auch die Ausnahmen.
Besonderheiten mit einem Oldtimer
Rasen lohnt sich nicht
Solltest du in der Schweiz gegen Regelungen im Straßenverkehr verstoßen drohen dir Geldstrafen die um einiges höher als in Deutschland sind. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins. Also haltet euch an die Vorgaben. Immer schön blinken und an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten.
Stand: August 2022
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Grandios 🤘🏻
👍👍👍
Ich kenne und mache es auch immer so, dass ich an der Schweizer Grenze schon das ausgefüllte Formular mit der Zulassungbescheinigung mit H drin und Oldtimereinstufung vorlege. Klappt immer problemlos. Eure Angaben mit den Roamingkosten sind falsch! Bei allen SIM-Karten die ich kenne ist die gesamte EU, aber auch noch Schweiz + Liechtenstein, Island, Norwegen und (immer noch!) Großbritannien frei von Mehrkosten mit drin!
Hallo Peter,
das nächste Mal würden wir das ausgefüllte Formular auf jeden Fall mitnehmen. Das macht es den Zöllnern leichter und uns dann hoffentlich auch :)
Zum Roaming muss ich leider sagen, dass die Schweiz nicht bei allen Anbietern grundsätzlich mit drin ist (bspw. congstar) . Norwegen usw. sind auch Ländergruppe 1 und damit im EU-Roaming enthalten. Auf jeden Fall sollte jeder das individuell prüfen bevor man in die Schweiz fährt …
Hallo, wenn in den Fahrzeugpapieren das H und „Oldtimer“ eingetragen ist bekommt man die Befreiung von der SVA Problemlos am Grenz-Zollamt! Manchmal erwischt man aber einen ZöllnerIn der/die etwas widerborstig ist, auch das kommt vor. Ich habe immer ein schon ausgefülltes Formular dabei, das beschleunigt die Sache und verhindert, dass ein Zöllner evtl. nichts davon weiß oder sich so stellt.
Das dachten wir ja auch. Wir hatten nur leider kein ausgedrucktes Formular dabei und er hat dann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nachgefragt. Die haben ihm dann genau gesagt, wie es gemacht werden soll. An sich steht es auch tatsächlich so in den Vorschriften. Wir haben eine Anfragen an das Bundesamt geschickt und eine sehr ausführliche Antwort bekommen. Die Regelungen für has H-Kennzeichen und für die Klassifizierung als Veteranenfahrzeug sind sehr unterschiedlich und deshalb nicht einfach übertragbar. Wenn der Zoll an der Grenze also das Formular abstempelt, auch wenn das Fahrzeug bspw. kein Feuerwehrfahrzeug sondern ein Wohnmobil ist, dann ist das eigentlich nicht richtig. Aber wäre natürlich trotzdem schön :)