Einreise in die Schweiz

Was muss ich bei der Einreise mit dem Fahrzeug bedenken?

Mit einem gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass gibt es keine Einschränkungen oder Vorgaben für die Einreise in die Schweiz. Auch die deutsche Fahrerlaubnis gilt hier. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gibt es eine Begrenzung des Aufenthaltes auf 90 Tage, allerdings kann diese in besonderen Fällen verlängert werden. Dazu ist dann eine Genehmigung notwendig. Die Links zu den Seiten des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden. Ein Visum ist aber nicht notwendig.

Denkt auch unbedingt an eure mobilen Daten. Das Roaming in der Schweiz kann teuer werden, weil das Land zur Ländergruppe 2 gehört und von dem „normalen“ Roaming nicht abgedeckt wird. Hier gibt es verschiedene Anbieter, bei denen ihr eine PrePaid-Karte für die Zeit eures Aufenthaltes kaufen könnt. Wir haben uns für den Flat 300 Home + Office – Tarif von Digital Republic entschieden (max. 300 / 150 Mbits im Down- und Upload) mit unlimitierten Daten in der Schweiz. Allerdings benötigt man eine Versandadresse in der Schweiz. Die Karte war bereits einen Tag nach der Bestellung da und kann dann jederzeit aktiviert werden. Die Aktivierung selbst hat problemlos funktioniert und auch die Kündigung des Tarifes war mit wenigen Klicks erledigt. Die Netzabdeckung in der Schweiz war insgesamt sehr gut. Nur in den Tälern hatten wir mal keinen Empfang, aber dafür haben wir dort tolle Plätze entdeckt. Auch an den Passstraßen und beim Wandern in den Bergen hatten wir bestes Netz. Wir haben aber auch gesehen, dass Anbieter wie Sunrise überall angezeigt werden. Unsere Erfahrungen dazu haben wir im Artikel „Mobiles Internet in Europa“ weiter ausgeführt.

Vom Flachland in die Berge – alpine Gegebenheiten

Auf dem Weg in die Schweiz

Auf dem Weg in die Schweiz

Für uns ist es natürlich etwas ganz Besonderes in die Schweiz zu fahren, denn in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kaum etwas das die Bezeichnung Hügel, geschweige denn Berg, verdient hat. Daher ist es auch ein ganz anderes Fahren. Die vielen schmalen Straßen und teilweise starken Steigungen sind etwas gewöhnungsbedürftig und mit großen Fahrzeugen auch mal schwieriger. Auf die Verbotsschilder mit einer bestimmten Längenangabe sollte hier auf jeden Fall geachtet werden, den in den Serpentinen kann man ganz schön ins Rudern kommen.

Das Wetter ist eben so wie man es sich in einem Gebirge vorstellt, wechselhaft und voller Überraschungen. In den Bergen kann es zu Schneefall oder Lawinenabgängen kommen. Bei Tauwetter oder wie derzeit sehr hohen Temperaturen können auch Erdrutsche und Überflutungen auftreten. Diese alpinen Gegebenheiten bergen viele Gefahren. Über den Schweizer Alpen Club (SAC) oder die AlertSwiss – App bekommt man aber aktuelle Informationen. Viele Wanderwege und Touren können gesperrt sein, deshalb solltet ihr auf jeden Fall auch auf Hinweisschilder achten.

Mit dem Fahrzeug in die Schweiz – Die Maut

Für PKW und Anhänger bis 3,5 t wird eine Autobahnvignette erforderlich. Fahrzeuge über 3,5 t müssen bei Einreise eine Schwerverkehrsabgabe beim Zoll entrichten, da für sie auf allen Straßen eine Abgabe vorgeschrieben ist. Neben den Autobahnen gibt es ebenfalls gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen. In Alpentunneln und auf Pässen sind weitere Unterscheidungen und Einschränkungen möglich.

Welche Autobahnen bzw. Autostraßen von der Vignettenpflicht betroffen sind, findet ihr hier: vignettenpflichtige Straßen

Wohnmobile bis 3,5 t werden als PKW eingestuft und sind lediglich auf den Autobahnen bzw. Autostraßen vignettenpflichtige Fahrzeuge. Demgegenüber fallen Wohnmobile über 3,5 t fallen in die Klasse der Fahrzeuge über 3,5 t müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Eine Vignette ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Schiff auf dem Vierwaldstättersee

Schiff auf dem Vierwaldstättersee

Solltet ihr mit Anhänger unterwegs sein (also auch Wohnwagen), beachten, dass Anhänger eine eigene Vignette benötigen. Das gilt auch, wenn für das jeweilige Zugfahrzeug eine Vignette oder die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wurde.

Und wo bekomme ich diese Vignette?

Verkaufsstellen für die Vignetten gibt es fast überall, an den Grenzstationen oder den Stellen des ÖAMTC. Wenn ihr gerne im Vorfeld plant, dann könnt ihr die Vignette auch vorab in den ADAC Vertriebsstellen oder im Online-Shop kaufen.

Der Preis für die Vignette beträgt derzeit 40 CHF, das sind umgerechnet etwa 42 Euro (Stand August 2022). Gültig ist sie insgesamt 14 Monate. Die Jahreszahl ist entsprechend aufgedruckt und zusätzlich besteht die Gültigkeit im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres. Alte oder ungültige Vignetten solltet ihr entfernen, das soll Probleme bei Kontrollen vermeiden.

Auch die Schweiz plant bereits eine zusätzliche E-Vignette (Klebevignette bleibt weiterhin). Die Einführung ist für 2023 ist die geplant.

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Schwerverkehrsabgabe – das hört sich teuer an

Für die Berechnung der Schwerverkehrsabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Beim Zollamt kann ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, oder ihr nutzt die App Via-Strassenabgaben. Hier wird dann das Fahrzeug (Wohnmobil über 3,5 t) eingegeben.

Die Abgabe berechnet sich dann entsprechend der Dauer des Aufenthaltes:

7 Tage 25,00 CHF (25,60 Euro)

10 Tage 32,50 CHF (33,30 Euro)

Monat 58,50 CHF (59,90 Euro)

Jahr 650,00 CHF (665,30 Euro)


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Beispielweise bei einer Buchung von 10 Tagen, können diese auch tageweise gewählt werden, also auch für 4 Tage im Mai und 6 Tage im August. Nach der Buchung und Bezahlung des Tickets über die App, ist dieses ein Jahr gültig. Bei der Einreise muss das Ticket wie in der Bahn entwertet werden. Wir würden auf jeden Fall die App nutzen, denn es ist einfacher und flexibler als ein Formular.

Hinweis: Bei der Buchung der 10 flexiblen Tage müsst ihr das Tickt täglich entwerten, solange ihr euch in der Schweiz aufhaltet. Am Besten am Abend vorher, da Kontrollen wohl auch gerne am Morgen stattfinden.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, gibt es noch viele weitere Informationen zur pauschalen Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge. Hier findest du dann auch die Ausnahmen.

Besonderheiten mit einem Oldtimer

Wie schon erwähnt, gibt es Ausnahmen. Einige Fahrzeuge sind von der Schwerverkehrsabgabe befreit. Dazu gehören landwirtschaftliche Fahrzeuge mit hellgrünen Kontrollschildern, Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen und auch Veteranenfahrzeuge. Auf der Seite des Bundesamtes wird erklärt, dass diese im Fahrzeugausweis auch als solche bezeichnet sein müssen.

Für die Eintragung als Veteranenfahrzeug in der Schweiz sind ganz ähnliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie in Deutschland für einen Oldtimer. Das sogenannte H-Kennzeichen wird hier gem. § 23 StVZO erteilt. In der Schweiz wird diese Eintragung in den meisten Fällen anerkannt und somit sind Oldtimer von der Schwerverkehrsabgabe befreit.

Beim Grenzübertritt muss man das Fahrzeug aber trotzdem registrieren. Dazu muss auf jeden Fall ein besetztes Zollhaus angefahren werden. Dort wird das Fahrzeug registriert und ihr bekommt einen Nachweis über die Anmeldung.

Peppi mit H-Kennzeichen

Peppi mit H-Kennzeichen

Bei unserer Einreise war es leider nicht so einfach. Wir sind in Waldshut über den Grenzübergang gefahren und haben direkt bei der Zollstation in Koblenz wegen der Befreiung von der Schwerlastabgabe nachgefragt. Der Zollbeamte wusste erst gar nicht, was wir da von ihm wollen. Deshalb hat er sich über diese Sache informiert und sogar beim Hauptzollamt angerufen. Weil wir keine originale Polizeiausstattung mehr im Fahrzeug haben, und das Fahrzeug deshalb nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand ist, konnte er uns keine Befreiung ausstellen. Leider hat das Ganze auch noch eine Stunde gedauert und wir haben dann etwas enttäuscht die App runtergeladen und die Abgabe für einen Monat gezahlt.

Dies sind nur unsere Erfahrungen und wir wissen, dass andere als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge eine Befreiung ohne Probleme bekommen haben. Wahrscheinlich liegt es auch hier daran, an welchen Grenzübergang man fährt und wer gerade Dienst hat.

Berichtet uns gerne von euren Erfahrungen.

Rasen lohnt sich nicht

Solltest du in der Schweiz gegen Regelungen im Straßenverkehr verstoßen drohen dir Geldstrafen die um einiges höher als in Deutschland sind. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins. Also haltet euch an die Vorgaben. Immer schön blinken und an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten.

Was muss ich sonst noch im Verkehr beachten?

  • Die Promillegrenze beträgt 0,5
  • Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, tagsüber also bitte mit Abblend- oder Tagfahrlicht fahren
  • Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorfahrt
  • auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorfahrt
  • Eine Winterreifenpflicht besteht nicht (bei Unfällen aufgrund der nicht angemessenen Bereifung kann es aber zu Geldbußen / Haftung wegen Mitverschulden kommen)

Stand: August 2022

Unseren Blog-Artikel über unsere Einreise und unsere Eindrücke aus der Schweiz: „Unterwegs – Schweiz“

Habt ihr besondere Erfahrungen in der Schweiz gemacht? Hattet ihr Probleme an den Grenzen oder ganz besonders schöne Erlebnisse? Wir würden uns freuen, wenn ihr davon berichtet.

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6 Comments

  1. Gerd 12. Oktober 2023 at 14:16 - Reply

    Grandios 🤘🏻

  2. Peter Hasel 4. August 2023 at 13:41 - Reply

    Ich kenne und mache es auch immer so, dass ich an der Schweizer Grenze schon das ausgefüllte Formular mit der Zulassungbescheinigung mit H drin und Oldtimereinstufung vorlege. Klappt immer problemlos. Eure Angaben mit den Roamingkosten sind falsch! Bei allen SIM-Karten die ich kenne ist die gesamte EU, aber auch noch Schweiz + Liechtenstein, Island, Norwegen und (immer noch!) Großbritannien frei von Mehrkosten mit drin!

    • Andrea 5. August 2023 at 13:13 - Reply

      Hallo Peter,
      das nächste Mal würden wir das ausgefüllte Formular auf jeden Fall mitnehmen. Das macht es den Zöllnern leichter und uns dann hoffentlich auch :)
      Zum Roaming muss ich leider sagen, dass die Schweiz nicht bei allen Anbietern grundsätzlich mit drin ist (bspw. congstar) . Norwegen usw. sind auch Ländergruppe 1 und damit im EU-Roaming enthalten. Auf jeden Fall sollte jeder das individuell prüfen bevor man in die Schweiz fährt …

  3. Peter 27. Januar 2023 at 13:52 - Reply

    Hallo, wenn in den Fahrzeugpapieren das H und „Oldtimer“ eingetragen ist bekommt man die Befreiung von der SVA Problemlos am Grenz-Zollamt! Manchmal erwischt man aber einen ZöllnerIn der/die etwas widerborstig ist, auch das kommt vor. Ich habe immer ein schon ausgefülltes Formular dabei, das beschleunigt die Sache und verhindert, dass ein Zöllner evtl. nichts davon weiß oder sich so stellt.

    • Andrea 28. Januar 2023 at 10:57 - Reply

      Das dachten wir ja auch. Wir hatten nur leider kein ausgedrucktes Formular dabei und er hat dann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nachgefragt. Die haben ihm dann genau gesagt, wie es gemacht werden soll. An sich steht es auch tatsächlich so in den Vorschriften. Wir haben eine Anfragen an das Bundesamt geschickt und eine sehr ausführliche Antwort bekommen. Die Regelungen für has H-Kennzeichen und für die Klassifizierung als Veteranenfahrzeug sind sehr unterschiedlich und deshalb nicht einfach übertragbar. Wenn der Zoll an der Grenze also das Formular abstempelt, auch wenn das Fahrzeug bspw. kein Feuerwehrfahrzeug sondern ein Wohnmobil ist, dann ist das eigentlich nicht richtig. Aber wäre natürlich trotzdem schön :)

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