Mit dem Wohnmobil die Welt bereisen – Zulassung, Steuern und Versicherungen

Es gibt vieles was beachtet werden muss, wenn man mit dem Wohnmobil durch die Welt fährt. Aber auch schon bevor die Reise startet, müssen einige Dinge geklärt sein.

Sobald ihr ins Ausland fahrt, solltet ihr immer die folgenden Unterlagen dabeihaben:

  • Reisepass / Personalausweis (kommt auf das Land an)
  • Fahrerlaubnis
  • Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • „grüner“ Versicherungsschein mit dem jeweiligen Ländernachweis
  • Impfnachweis

Es gibt noch einige spezielle Unterlagen, wie das Carnet de Passage oder eine internationale Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein, aber die erklären wir euch in einem anderen Artikel.

Wir haben während unseren Reisen immer alles griffbereit, damit wir an Grenzen nicht erst anfangen zu suchen. Nach unserer Erfahrung sind die Grenzbeamten auch immer positiver eingestellt, wenn ihr vorbereitet seid. 😊

Intenationaler Fahrzeugschein

Intenationaler Fahrzeugschein

Kleiner Tipp: Digitalisiert eure Unterlagen, solltet ihr doch mal was verlieren oder es anderweitig abhandenkommen, habt ihr immer noch irgendwo ein Backup.

Erstmal zurück zum Thema:

Die Zulassung – Als was lasse ich mein Fahrzeug zu?

Die Mitarbeiter*innen in den Behörden prüfen nicht, ob ihr ein Fahrzeug zulassen könnt, es wird hier nur aufgrund der vorgelegten Unterlagen entschieden. Beispielsweise kann auch eine blinde Person einen LKW auf sich zulassen.

Beim TÜV, DEKRA oder GTÜ (usw.) werden Gutachten über das Fahrzeug erstellt. Sind alle Voraussetzungen für ein Wohnmobil erfüllt? Welche Gewichtsklasse ist hier die richtige? Alles liegt dann in der Hand des Prüfers. Hier gibt es viele Unterschiede zwischen den Prüfstellen, da jede eine andere Richtlinie hat. Ihr solltet euch auf jeden Fall vorher informieren, was eurem Prüfer wichtig ist.

Wir hatten anfangs Probleme eine Ablastung auf 7,5 t eintragen zu lassen, da der Innenausbau einfach zu schwer war und nicht mehr ausreichend Zuladung möglich gewesen wäre. Auch eine Zulassung als Wohnmobil wollte uns der Prüfer (DEKRA) nicht ermöglichen, weil ihm die originale Ausstattung nicht ausgereicht hat. Letztendlich haben wir aber eine Zulassung als Sonder-Kfz. Wohnmobil über 2,8 t.

LKW oder Wohnmobil – darf ich frei wählen?

Meistens kann mit dem Prüfer vorab besprochen werden, welche Art der Zulassung angestrebt und was überhaupt möglich ist. Aber Achtung: auch wenn der LKW als die günstigere Variante erscheint, handelt es sich im rechtlichen Sinne um Steuerhinterziehung, wenn du ihn trotzdem als Wohnmobil nutzt. Die verschiedenen Prüfstellen sind, was das angeht, wirklich sehr unterschiedlich in der Bewertung und arbeiten anhand eigener Richtlinien. Leider weisen nicht alle Prüfer darauf hin, dass eine Wohnmobilzulassung das Richtige wäre. Seid euch aber bewusst, dass es Konsequenzen hat, wenn ihr erwischt werdet.

Wenn ihr einen LKW zum Wohnmobil umgebaut habt, kann der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis erlöschen, weil sich die Fahrzeugart geändert hat. Der LKW verliert durch den festen Einbau von Mobiliar seine Eigenschaften als Transportfahrzeug. Wenn der Ausbau aber einfach auszubauen ist, sieht die Sache wieder anders aus. Abnehmbare Kabinen oder ein auf Airline-Schienen befestigter Ausbau sind die besten Beispiele hierfür.

Von polizeilichen Kontrollen habe ich noch nicht viel gelesen. Aber nicht nur die Zulassung an sich und die sich daraus ergebene Steuer solltet ihr beachten. Einige Verkehrszeichen bzw. Beschränkungen gelten nur für LKW oder eben Wohnmobile.

Wurdet ihr schon einmal kontrolliert? Schreibt gerne eure Erfahrungen in die Kommentare.

Weltreisemobil mit festem Innenausbau - Adventure Southside 2022

Weltreisemobil mit festem Innenausbau - Adventure Southside 2022

Mitsubishi - Adventure Southside 2022

Mitsubishi L 300 - Adventure Southside 2022

abnehmbare Kabine - Adventure Southside 2022

abnehmbare Kabine - Adventure Southside 2022

In Österreich wurden unsere Unterlagen tatsächlich schon mal genauer angeschaut. Bei der Einreise sind wir über den Loiblpass gefahren. Dieser ist für LKW, Gespanne und Anhänger über 750 kg gesperrt, aber mit unserem Wohnmobil durften wir passieren. Hier können nicht unwesentliche Strafen drohen. Die Steigung ist mit 17 % auch wirklich nicht zu unterschätzen und die engen Straßen würden es für längere Fahrzeuge schwer machen.

Zum Thema LKW oder PKW, Durchfahrtsverbot und die Richtlinie der EU haben wir einen eigenen Beitrag. Dazu einfach hier klicken: LKW-Durchfahrtsverbot“

Autoversicherung im Ausland

Schon bei der Anmeldung eines Fahrzeuges muss eine Versicherung nachgewiesen werden. Je nachdem was für ein Fahrzeug ihr habt, gibt es unterschiedliche Anbieter und Vertragsmodelle.

Wichtig ist in jedem Fall, dass ihr die „grüne“ Versicherungskarte (ist jetzt nicht mehr grün) prüft, ob euer Reiseziel abgedeckt ist. Beachtet auch die ** an einigen Ländern, AZ (Azerbaidschan), SRB (Serbien) und CY (Zypern) sind es bei uns, IR (Iran) ist ganz gestrichen.

Nach einer Rücksprache mit unserer Versicherung konnte ich erfahren, dass auch manchmal nur Teile der Länder vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

"grüne" Karte Versicherung

"grüne" Karte Versicherung

Reisewarnungen wegen einer pandemischen Lage haben übrigens keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Wenn ihr in Konfliktgebiete fahrt, kann das allerdings ausgeschlossen sein (vertraglich kann ja fast alles ausgeschlossen werden).

Trotzdem kann es sein, dass bei der Einreise eine extra Versicherung abgeschlossen werden muss. Das Auswärtige Amt hat dazu viele Informationen zusammengestellt, aber auch auf der Seite des ADAC könnt ihr umfangreiche Artikel finden. Unsere Erfahrungen zum Thema Versicherungen an Grenzen sind noch nicht sehr umfangreich, da wir bisher nur in Europa unterwegs waren und außer in Georgien („Mit dem Wohnmobil nach Georgien“) noch keine zusätzliche abschließen mussten.

Was das alles für die Maut bedeutet, könnt ihr in unseren Artikeln in der Kategorie „Wissenswertes“ nachlesen.

Fahrzeugpapiere

Fahrzeugpapiere

Steuern – ein unbeliebtes Thema

Es ist wahrscheinlich jedem klar, dass man für ein größeres Fahrzeug mit mehr Verbrauch und Schadstoffausstoß mehr zahlen muss.

Zu den Steuern gibt es eine Übersicht des Zolls. Hier nur ein kleiner Auszug für die hier wichtigen Fahrzeugklassen:

bis zu 2.000 kg                                40,00 Euro je angef. 200 kg. Gesamtgewicht

über 2.000 kg bis 5.000 kg           10,00 Euro je angef. 200 kg. Gesamtgewicht

über 5.000 kg bis 12.000 kg         15,00 Euro je angef. 200 kg. Gesamtgewicht

Für unser Fahrzeug bedeutet das einen Jahresbetrag in Höhe von 745,00 Euro.

Die Besteuerung für ein als Oldtimer eingestuftes Fahrzeug beläuft sich derzeit auf 191,73 Euro im Jahr. Das kann schon ein großer Unterschied sein, allerdings ist der Aufwand ein solches Gutachten zu bekommen auch nicht zu vernachlässigen. Viele Versicherungen benötigen nach der Einstufung als Oldtimer ein großes Gutachten, damit im Falle eines Schadens auch der Wert ersetzt werden kann. Leider wird auch häufig eine eingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges vorausgesetzt, beispielsweise 9.000 km im Jahr als Fahrleistung und 10 Nächte übernachten. In diesem Fall muss man sich genau überlegen was man machen möchte.

Eine gesetzliche Regelung für die eingeschränkte Nutzung von Oldtimer gibt es aber nicht. Lasst euch also keine Angst machen, dass ihr jetzt nur noch zu Treffen fahren dürft.

Hierzu hat auch wieder der ADAC einen interessanten Artikel veröffentlicht: hier

Stand: August 2022

Habt ihr noch Fragen oder Anregungen? Wir informieren uns gerne und teilen es mit euch.

* dies ist ein Affiliate Link, bei dem wir eine kleine Provision erhalten, wenn du darüber etwas kaufst oder eine Versicherung abschließt. Du hast dadurch keine finanziellen Nachteile und unterstützt uns mit deinem Einkauf.

4 Comments

  1. Viktoria 29. Februar 2024 at 15:21 - Reply

    Hallo ihr zwei,
    wir wollen in den kommenden Monaten als Familie mit Wohnwagen aufbrechen und überlegen die ganze Zeit zwecks Wohnsitz aufgeben oder nicht. Punkt ist in Österreich gibt es ohne Hauptwohnsitz kein Autokennzeichen. Wie ist das in Deutschland? Wie habt ihr den Punkt gelöst?
    Grüße, Viktoria

    • Andrea 2. März 2024 at 13:35 - Reply

      Hallo Viktoria,
      hier ist es wohl möglich, dass man eine Adresse angibt über die dann alles zum Fahrzeug läuft. Es gibt auch die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen.
      Das mussten wir aber nicht machen, weil wir noch eine Meldeadresse haben. Sollten wir dauerhaft ins Ausland gehen, werden wir uns aber mit dem Thema noch mal ausführlicher beschäftigen.
      Viele Grüße

  2. Katja Lohmann 12. November 2022 at 14:16 - Reply

    Hallo ihr Zwei,

    wir wollen über die Winterzeit nach Boznien-H., Montenegro und Albanien.
    Wir fahren einen 11,49t Magirus Deutz 170d11, den wir noch ausbauen.
    Meine Frage an euch: Wir ist das mit dem Zoll bzw. einer Versicherung fürs Fahrzeug am Grenzübergang. Habt ihr da Infos über Kosten….
    Ich finde so schwer was im Netz und möchte nicht böse überrascht werden….vielleicht mögt ihr mir ja eure Erfahrung schreiben.

    Würde mich über eine Meldung von euch freuen…meine Nummer 017655950489 oder katjalohmann@yahoo.de

    schaut auch gerne auf unseren Kanal vorbei

    Unser Kanal heißt: projekt310 Katja & Thore

    Liebe Grüße Katja

    • Andrea 12. November 2022 at 14:16 - Reply

      Hallo Katja,

      ein tolles Fahrzeug und ein super Plan. Montenegro und Albanien sind sehr schön. Über BiH können wir nicht viel sagen, aber wir haben schon viel Gutes gehört.

      Zu deinen Fragen:
      Die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Waren findest du eigentlich immer auf den Regierungsseiten der jeweiligen Länder. Wir können dir aber gerne die Links dazu schicken. Für das Fahrzeug selbst musst du keine Zollgebühren zahlen. Auch ein Carnet de Passage ist in den Ländern nicht erforderlich.
      Was beim Reisen mit großen Fahrzeugen immer wichtig ist, sind Mautangelegenheiten. In manchen Ländern musst du dir eine Box besorgen.

      Unsere Versicherung deckt Länder wie AL, MNE und BiH komplett ab. Dazu musst du auf die Länder auf der „grünen“ Karte nachschauen. Das kann je nach Versicherung variieren. Wenn du deinen Versicherungsnachweis vorlegst, ist es in der Regel nicht notwendig eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Du solltest aber wissen was in deiner Versicherung enthalten ist und bis zu welcher Schadenshöhe sie im Ausland gehen.

      Du kannst uns natürlich auch direkt kontaktieren. Unsere Kontaktmöglichkeiten stehen unten :)

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